Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wie und was sind unsere Arbeitsabläufe und Pflichten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Hausessenz – Jannis Hohn und David Varga GbR
(Stand: 01.12.2025)

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Umzugs- und Transportdienstleistungen zwischen
Hausessenz – Jannis Hohn und David Varga GbR
Dinkelsbühler Straße 20, Heilbronn
Telefon: +49 174 7428139
E-Mail: info@hausessenz.com
Website: hausessenz.com
– nachfolgend „Hausessenz“ oder „wir“ –
und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kunde“).

1.2 Geschäftskunden/Unternehmer sind nicht Zielgruppe dieser AGB; Verträge mit Unternehmern bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

1.3 Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Unsere Leistungen erfolgen überwiegend im regionalen Bereich um Heilbronn; hiervon abweichende Einsatzgebiete werden im Einzelfall vereinbart.


2. Leistungsumfang

2.1 Hausessenz erbringt je nach individueller Vereinbarung insbesondere folgende Leistungen:

  • Demontage und Montage von Möbeln (sofern vereinbart),

  • Tragen, Verladen und Transport des Umzugsgutes von der Beladeadresse zur Entladeadresse,

  • Ausladen und Aufstellen des Umzugsgutes am Zielort,

  • Verpackungsleistungen (Einpacken/Schützen von Umzugsgut), soweit ausdrücklich vereinbart,

  • reine Transportleistungen (ohne weitere Nebenleistungen), soweit vereinbart,

  • Entsorgung von Möbeln und Hausrat,

  • Entrümpelung/Wohnungsauflösung.

2.2 Nicht geschuldet sind ohne besondere Vereinbarung insbesondere:

  • Verkauf/Bereitstellung von Umzugskartons und Packmaterial,

  • Renovierungs-, Maler- oder sonstige Handwerkerleistungen,

  • Einlagerung von Umzugsgut,

  • Klavier-/Flügeltransporte oder sonstige Spezialtransporte,

  • Einsatz von Außenaufzügen.

2.3 Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus unserem schriftlichen Angebot und der entsprechenden Auftragsbestätigung.

2.4 Unser Personal ist mangels abweichender Vereinbarung nicht zur Durchführung von Elektro-, Wasser-, Gas- oder sonstigen Installationsarbeiten berechtigt (z. B. Anschluss von Elektrogeräten, Lampen, Herd, Waschmaschine).


3. Vertragsschluss

3.1 Vor Abgabe eines Angebots erfolgt in der Regel eine Besichtigung des Umzugsguts oder eine digitale Begutachtung anhand von Fotos/Videos sowie der Angaben des Kunden.

3.2 Auf Basis dieser Informationen erstellen wir ein schriftliches Angebot (z. B. per E-Mail). Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.3 Der Vertrag kommt zustande durch:

  • die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden (z. B. per E-Mail) und

  • unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung (in der Regel per E-Mail).

3.4 Mündliche Zusagen unseres Personals sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.


4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Umzugs erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere:

  • Umfang und Art des Umzugsguts (inkl. sperriger oder schwerer Gegenstände),

  • Etagenzahl und vorhandene Aufzüge,

  • Länge der Tragewege, Zugänglichkeit von Ein- und Auszugadresse,

  • Besonderheiten (enge Treppenhäuser, niedrige Durchgänge etc.),

  • notwendige behördliche Genehmigungen, z. B. Halteverbotszonen, soweit nicht durch uns beauftragt.

4.2 Halteverbotszonen / Parkmöglichkeiten
Der Kunde stellt sicher, dass an Be- und Entladeadresse eine ausreichende Parkmöglichkeit für das Umzugsfahrzeug vorhanden ist. Soweit keine naheliegende Haltefläche zur Verfügung steht, kann eine längere Tragestrecke als Mehrleistung gesondert berechnet werden.
Soweit vertraglich vereinbart, kümmern wir uns um die Einrichtung einer Halteverbotszone, ansonsten obliegt dies dem Kunden.

4.3 Zugang zu Räumen
Der Kunde stellt sicher, dass an beiden Adressen zum vereinbarten Umzugstermin Zugang zu den Räumlichkeiten besteht (Schlüssel, Ansprechpartner vor Ort, geöffnete Türen/Tore, ggf. Nutzung von Aufzügen).

4.4 Verpackung durch den Kunden
Soweit der Kunde sein Umzugsgut selbst verpackt, ist er für eine transportsichere Verpackung verantwortlich. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung stabiler Kartons und geeigneten Schutzmaterials. Wir haften für Schäden, die allein auf unzureichende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden zurückzuführen sind, nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (siehe Ziffer 9).

4.5 Wertgegenstände und besondere Güter

4.5.1 Der Kunde hat Hausessenz vor Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen, wenn besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände transportiert werden sollen (z. B. Kunstgegenstände, Antiquitäten, hochwertige Elektronik, Sammlungen).

4.5.2 Schmuck, Bargeld, wichtige Dokumente, Wertpapiere, Datenträger mit sensiblen Daten und vergleichbare Wertgegenstände sind vom Transport durch Hausessenz ausgeschlossen und verbleiben im Verantwortungsbereich des Kunden.

4.5.3 Wertsachen werden von uns grundsätzlich nicht verpackt. Erfolgt entgegen dieser Regelung ausnahmsweise eine Mitnahme, geschieht dies ausschließlich nach ausdrücklicher individueller Vereinbarung.

4.6 Zusätzliches Umzugsgut
Bringt der Kunde am Umzugstag weitere Möbel oder Gegenstände ein, die nicht im Angebot berücksichtigt waren, so kann Hausessenz

  • die Mitnahme ablehnen oder

  • die zusätzlichen Leistungen und den hierdurch entstehenden Mehraufwand zu angemessenen Mehrpreisen abrechnen (z. B. zusätzliche Arbeitszeit, weiteres Fahrzeug).

4.7 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über Änderungen der früher gemachten Angaben zu informieren (z. B. geänderter Umzugstermin, andere Etage, zusätzlicher Standort).


5. Preise, Kleinunternehmerregelung und Zahlung

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen unsere Leistungen auf Grundlage eines Pauschalpreises, der auf den Angaben und der Besichtigung des Umzugsguts beruht.

5.2 Im Pauschalpreis sind – soweit im Angebot nicht anders angegeben – insbesondere folgende Leistungen enthalten:

  • Bereitstellung eines geeigneten Transportfahrzeugs,

  • die vereinbarte Anzahl von Umzugshelfern,

  • Verladen, Transport, Entladen und Aufstellen des Umzugsgutes im üblichen Umfang,

  • ggf. vereinbarte Demontage und Montage.

5.3 Nicht im Pauschalpreis enthalten sind insbesondere:

  • Mehrleistungen wegen längerer Tragewege als angegeben (z. B. fehlende Haltezone, deutlich größere Entfernung als besichtigt),

  • zusätzliche Etagen oder fehlende Aufzugnutzung im Vergleich zu den Angaben des Kunden,

  • Wartezeiten, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Warten auf Schlüsselübergabe, verspätete Freigabe der Wohnung),

  • zusätzliche Umzugsgüter, die im Angebot nicht berücksichtigt sind.

Diese Mehrleistungen werden nach angemessenem Zeitaufwand bzw. nach einer im Angebot benannten Zusatzvergütung berechnet.

5.4 Hausessenz ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Die ausgewiesenen Preise enthalten daher keine Umsatzsteuer, es wird keine Umsatzsteuer berechnet und nicht gesondert ausgewiesen.

5.5 Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das vereinbarte Entgelt spätestens unmittelbar nach Abschluss des Umzugs fällig. Der Betrag ist je nach Vereinbarung bar, per Überweisung oder über PayPal zu zahlen.

5.6 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahngebühren zu verlangen.


6. Termine, Leistungszeit, höhere Gewalt

6.1 Vereinbarte Umzugstermine sind grundsätzlich verbindlich. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt.

6.2 Verzögerungen aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, extreme Witterung, Straßensperrungen, Staus, behördliche Anordnungen), berechtigen den Kunden nicht zur Minderung oder zum Schadensersatz, solange die Verzögerung zumutbar ist.

6.3 Soweit die Einhaltung eines bestimmten Lieferzeitpunkts ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurde, gelten hinsichtlich einer etwaigen Haftung bei Lieferfristüberschreitung die gesetzlichen Regelungen der §§ 451 ff. HGB mit der dort vorgesehenen Begrenzung (siehe Ziffer 9).


7. Änderung des Leistungsumfangs, Mehrkosten, Kündigungsrechte von Hausessenz

7.1 Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang (z. B. zusätzliche Möbel, weitere Räumlichkeiten, weiterer Standort), ist Hausessenz berechtigt, die angemessenen Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

7.2 Ergibt sich am Umzugstag, dass der tatsächliche Umfang des Umzugs erheblich von den Angaben des Kunden abweicht (z. B. deutlich mehr Volumen, zusätzliche Etagen, extrem lange Tragewege), ist Hausessenz berechtigt,

  • einen angepassten Pauschalpreis zu verlangen oder

  • den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn die Durchführung zu den vereinbarten Konditionen unzumutbar ist.

7.3 Kündigt Hausessenz aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, behalten wir den Anspruch auf den vereinbarten Preis, müssen uns jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.

7.4 Hausessenz ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung zu verweigern, wenn eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung nicht geleistet wird (soweit eine solche vereinbart wurde).


8. Stornierung und Terminverschiebung durch den Kunden

8.1 Der Kunde kann den Umzugsvertrag jederzeit vor Beginn kündigen (Stornierung). In diesem Fall kann Hausessenz eine pauschalierte Vergütung verlangen, die sich wie folgt staffelt:

  • Stornierung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin: keine Stornokosten,

  • Stornierung 13 bis 7 Tage vor dem Umzugstermin: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises,

  • Stornierung 6 bis 2 Tage vor dem Umzugstermin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises,

  • Stornierung weniger als 2 Tage vor dem Umzugstermin oder am Umzugstag: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8.2 Wünscht der Kunde eine Terminverschiebung, bedarf es der Zustimmung von Hausessenz.

  • Erfolgt die Verschiebung mehr als 3 Tage vor dem Umzugstermin, ist sie in der Regel kostenfrei möglich (sofern wir den neuen Termin anbieten können).

  • Erfolgt die Verschiebung 3 Tage oder weniger vor dem Termin und kommt ein neuer Termin zustande, kann Hausessenz eine pauschale Umbuchungsgebühr von 50 € verlangen.

8.3 Etwaige gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern (siehe Ziffer 12) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.


9. Haftung für Umzugsgut (gesetzliche Haftung nach §§ 451 ff. HGB)

9.1 Anwendbarkeit des HGB

9.1.1 Für die Haftung von Hausessenz bei Beförderung von Umzugsgut gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB), insbesondere die §§ 451 ff. HGB.

9.1.2 Hausessenz haftet für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen (Obhutshaftung).

9.2 Haftungshöchstbetrag

9.2.1 Die Haftung von Hausessenz wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes ist – entsprechend § 451e HGB – auf einen Betrag von 620 € je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird.

9.2.2 Bei Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung von Hausessenz gesetzlich auf höchstens das Dreifache der Fracht begrenzt. dortmundumzuege.de+1

9.2.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der tatsächliche Wert seines Umzugsgutes die gesetzliche Grundhaftung übersteigen kann und dass eine gesonderte Transportversicherung oder eine höhere Haftungsgrenze sinnvoll sein kann (Ziffer 9.6).

9.3 Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

9.3.1 Hausessenz haftet nicht, soweit der Schaden auf eine der in § 451d HGB genannten Gefahren zurückzuführen ist, insbesondere:

  • unzureichende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden,

  • Be- oder Entladen von Umzugsgut durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte,

  • Transport lebender Tiere oder Pflanzen,

  • natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes (z. B. Bruch- und Rissanfälligkeit, Rost, innerer Verderb).

9.3.2 Für Schäden an Umzugsgut, das der Kunde selbst verpackt hat, haften wir nur, wenn der Kunde nachweist, dass der Schaden nicht auf eine unzureichende Verpackung zurückzuführen ist, sondern auf ein Verschulden von Hausessenz.

9.3.3 Für elektronische oder elektrische Geräte (z. B. Fernseher, Computer, Hi-Fi-Anlagen) haften wir nicht für bloße Funktionsstörungen ohne äußerlich erkennbaren Schaden, soweit diese typischerweise auch ohne äußerliche Beschädigung auftreten können.

9.3.4 Für Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Urkunden, Datenträger, Sammlungen oder sonstige besonders wertvolle Gegenstände haften wir nur, wenn deren Mitnahme und besondere Sicherung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

9.4 Haftung für sonstige Schäden (nicht Umzugsgut)

9.4.1 Für Schäden, die nicht das transportierte Umzugsgut betreffen (z. B. Schäden am Gebäude, Treppenhaus, Bodenbelägen), haftet Hausessenz nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch mit folgenden Einschränkungen:

  • Für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

  • Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.4.2 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen AGB vorgesehen ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

9.5 Verjährung

Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Lieferfristüberschreitung verjähren im Regelfall ein Jahr nach Ablieferung; bei vorsätzlicher oder bewusst leichtfertiger Verursachung des Schadens beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, gerechnet vom Tag der Ablieferung an.

9.6 Möglichkeit der weitergehenden Haftung / Versicherung

Auf Wunsch des Kunden kann Hausessenz – soweit im Einzelfall möglich – eine erhöhte Haftungssumme vereinbaren oder den Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung vermitteln. Die dabei entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.


10. Schadensanzeige

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Umzugsgut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste zu überprüfen.

10.2 Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sind Hausessenz spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. Eine Eintragung auf dem Arbeitsschein/Leistungsschein ist empfehlenswert.

10.3 Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind Hausessenz innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung in Textform (z. B. E-Mail) anzuzeigen.

10.4 Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Kunde die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung in Textform anzeigt.

10.5 Die Schadensanzeige muss den Schaden möglichst genau beschreiben; pauschale Schadensmeldungen genügen grundsätzlich nicht.

10.6 Die gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Schadensanzeige (insbesondere das Erlöschen von Ansprüchen) bleiben unberührt (§ 451f HGB).


11. Wichtige Haftungsinformation nach § 451g HGB (Verbraucher)

Wichtiger Hinweis für Verbraucher:

  • Hausessenz haftet nach den gesetzlichen Regeln der §§ 451 ff. HGB.

  • Die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Umzugsgut ist grundsätzlich auf 620 € je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Durchführung des Umzugs benötigt wird.

  • Bei Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung grundsätzlich auf das Dreifache der Fracht begrenzt.

  • Ansprüche können verfallen, wenn Schäden oder Lieferfristüberschreitungen nicht fristgerecht angezeigt werden (siehe Ziffer 10).

Der Kunde wird hiermit zudem darauf hingewiesen, dass eine weitergehende Haftung oder eine gesonderte Transportversicherung gegen Aufpreis vereinbart werden kann (siehe Ziffer 9.6).


12. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen

12.1 Bestehen des Widerrufsrechts

12.1.1 Wenn der Vertrag mit einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail, Online-Formular) oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wird, steht dem Kunden grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 312g, 355 BGB) zu.

12.1.2 Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss. Über das Widerrufsrecht informieren wir gesondert in einer Widerrufsbelehrung, die dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt wird.

12.2 Ausübung des Widerrufsrechts

Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Kunde uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.

12.3 Folgen des Widerrufs

Widerruft der Kunde den Vertrag, erstatten wir alle bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Eingang des Widerrufs. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde eingesetzt hat, soweit nichts anderes vereinbart ist.

12.4 Vorzeitiges Erlöschen / Wertersatz

12.4.1 Wünscht der Kunde, dass wir mit der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, so hat er uns dies ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall kann der Kunde bei einem Widerruf Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen schulden.

12.4.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).


13. Datenschutz

13.1 Hausessenz verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Kontaktdaten, Adressen, Rechnungsdaten) ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Umzugsvertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b, c DSGVO).

13.2 Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (z. B. an eingesetzte Subunternehmer, Zahlungsdienstleister) oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

13.3 Im Übrigen gilt unsere jeweils aktuelle Datenschutzerklärung, abrufbar unter hausessenz.com/datenschutz (oder entsprechende URL).


14. Subunternehmer

Hausessenz ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen geeigneter Subunternehmer zu bedienen. Hausessenz bleibt in diesem Fall jedoch gegenüber dem Kunden alleiniger Vertragspartner und verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.


15. Foto- und Dokumentationsrechte

15.1 Hausessenz ist berechtigt, zum Zweck der Dokumentation des Zustands von Umzugsgut, Treppenhäusern, Räumen und sonstigen relevanten Bereichen vor, während und nach dem Umzug Fotoaufnahmen zu erstellen.

15.2 Die Aufnahmen dienen ausschließlich der internen Dokumentation und Beweissicherung in einem etwaigen Schadensfall und werden nicht zu Werbezwecken genutzt, es sei denn, der Kunde hat einer Nutzung zu anderen Zwecken ausdrücklich zugestimmt.


16. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Heilbronn.

16.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

16.4 Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.


17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung.